Das neue Fahrzeug ist da, nun fehlt nur noch der Gang zur Zulassungsstelle, um Ihren neuen Schatz anzumelden.
Leider kostet dieser Behördengang viel Nerven und nimmt vor allem sehr viel Zeit in Anspruch.
Eine Neuanmeldung dauert mittlerweile bis zu 4 Wochen Zeit, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
Wir übernehmen für Sie den Behördengang zur Zulassungsstelle und erledigen schnell und unkompliziert den Papierkram.
Innerhalb weniger Werktage ( in der Regel 24 Stunden ) erhalten Sie Ihre Dokumente und Kennzeichen.
(Neu) Zulassung
Auswärtige Fahrzeuge
Kurzzeitkennzeichen
Halterwechsel
Kennzeichenservice
Innerhalb eines Ortes
Eines auswärtigen Fahrzeugs
Art
(Adressänderung etc.)
Verlust oder
Diebstahl von
Fahrzeugpapieren
Verlust oder
Diebstahl von
Nummernschildern
● Vollmacht
● Ihren Personalausweis in Kopie
● die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer
● die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
● die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
● ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer
● TÜV-Bescheinigung falls nicht im Fahrzeugschein eingetragen
● die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers bei Neuwagen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird bei der Erstzulassung von der
Zulassungsbehörde erstellt.
● die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
● Kennzeichen
SEPA und Vollmacht können sie bei uns im Büro erhalten und ausfüllen und Ihren Ausweis kopieren.
Wir helfen Ihnen gern.
Mit unserem Angebot an Serviceleistungen erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen.
An- und Abmeldung - Ummeldung - Änderungen